Bankgebühren auf leisen Sohlen : Bartransaktionen werden bestraft

Mit der Verrechnung von fünf Schilling bei Bareinzahlungen mittels Zahlschein auf fremde Konten oder für die Bareinlösung fremder Schecks soll die Kundschaft zur Nutzung bargeldloser Instrumente des Zahlungsverkehrs gewonnen werden. Höhere Spesen werden zum Teil auch für Wertpapierdepots verrechnet....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1983)
VerfasserIn: Freisinger, Margarete
Ort / Verlag / Datum:10.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Bankgebühren
336.71 Bankwesen
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.763 Wertpapiere
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 336.717 Bankgebühren Dokument Nr. A-258963 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage