Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer an den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Sicherheitsschuhen : Bundesarbeitsgericht v.18.8.1982

Die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber zu tragen: eine Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer an der Schutzausrüstung ist weder Einzelvertrag noch durch eine Betriebsvereinbarung zulässig - Vereinbarungen über die Kostenbeteiligung sind nicht schlechthin aus...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:28.01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber zu tragen: eine Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer an der Schutzausrüstung ist weder Einzelvertrag noch durch eine Betriebsvereinbarung zulässig - Vereinbarungen über die Kostenbeteiligung sind nicht schlechthin ausgeschlossen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog