Mitbestimmung bei Überstunden zwecks Bestandsaufnahme : Bundesarbeitsgericht v.8.6.1982

Diese Regelung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. Die einseitige Heranziehung von Arbeitnehmern zu Überstunden durch den Arbeitgeber verstösst gegen dieses Mitbestimmungsrecht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:10.01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.15 Mitbestimmung
658.787 Inventur
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Diese Regelung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. Die einseitige Heranziehung von Arbeitnehmern zu Überstunden durch den Arbeitgeber verstösst gegen dieses Mitbestimmungsrecht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog