Strafbare Störung des Betriebsfriedens : Grundsatzurteil des Deutschen Bundesarbeitsgerichtes
Wer in einem Betrieb parteipolitische Agitation betreibt, bewusst politische Gegner provoziert und den Betrieb als Forum des Wahlkampfes benutzt, riskiert die fristlose Entlassung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.12.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.022 Arbeitsdisziplin 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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