Strafbare Störung des Betriebsfriedens : Grundsatzurteil des Deutschen Bundesarbeitsgerichtes

Wer in einem Betrieb parteipolitische Agitation betreibt, bewusst politische Gegner provoziert und den Betrieb als Forum des Wahlkampfes benutzt, riskiert die fristlose Entlassung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1982)
Ort / Verlag / Datum:11.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.022 Arbeitsdisziplin
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-256944 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage