Das freigestellte BR-Mitglied : VwGH v.16.3.1981

Das Verfahren in Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen DV zum Land NÖ fällt in den Bereich des DVG. Für Anträge zur Feststellung von Geldbezügen eines freigestellten BR-Mitgliedes ist daher die LReg und nicht das EA zuständig / Mehrdienstleistungsvergütungen gebühren NÖ Landesbediensteten nur u...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1982; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
35.084 Landesbedienstete
347.998.74 Einigungsämter
331.814 Überstunden
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Verfahren in Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen DV zum Land NÖ fällt in den Bereich des DVG. Für Anträge zur Feststellung von Geldbezügen eines freigestellten BR-Mitgliedes ist daher die LReg und nicht das EA zuständig / Mehrdienstleistungsvergütungen gebühren NÖ Landesbediensteten nur unter den Voraussetzungen der Anordnung von Überstunden und des nicht möglichen Freizeitausgleiches.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog