Übergangsgeld bei Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst : Bundesarbeitsgericht v.13.7.1982

42 SchwbG verbietet die Berücksichtigung der Berufs-oder Erwerbsunfähigkeitsrente im Zusammenhang mit dem Übergangsgeld des öffentlichen Dienstes, wenn die Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit auf einem Leiden beruht, das eine Schwerbehinderung des Angestellten verursacht hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 50)
Ort / Verlag / Datum:17.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-056.2 Behinderte
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:42 SchwbG verbietet die Berücksichtigung der Berufs-oder Erwerbsunfähigkeitsrente im Zusammenhang mit dem Übergangsgeld des öffentlichen Dienstes, wenn die Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit auf einem Leiden beruht, das eine Schwerbehinderung des Angestellten verursacht hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog