8 AngG : OGH v.16.2.1981

Wird die Anwartschaft auf eine längere Anspruchsdauer des Krankenentgeltes erst während einer Wiedererkrankung des Angestellten erreicht, so gebührt ihm dennoch ab Erfüllung der entsprechenden Dienstzeit gemäss 8 Abs.1 AngG das volle Entgelt für weitere Wochen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1982; Nr 6)
VerfasserIn: Andexlinger, Helmut
Ort / Verlag / Datum:11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird die Anwartschaft auf eine längere Anspruchsdauer des Krankenentgeltes erst während einer Wiedererkrankung des Angestellten erreicht, so gebührt ihm dennoch ab Erfüllung der entsprechenden Dienstzeit gemäss 8 Abs.1 AngG das volle Entgelt für weitere Wochen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog