Zur Auslegung des neugefassten 26 Bundessozialhilfegesetz

Seit dem 1. Jänner 1982 haben Auszubildende kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung grundsätzlich keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mehr.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 1)
VerfasserIn: Knorr, Gunter
Ort / Verlag / Datum:01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:36.05 Sozialhilfe
377 Berufsausbildung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Seit dem 1. Jänner 1982 haben Auszubildende kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung grundsätzlich keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mehr.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog