Aufnahme eines Rechtsbeistands in die Rechtsanwaltskammer? : Bundesgerichtshof v.29.3.1982
Ein Rechtsbeistand mit uneingeschränkter Erlaubnis zur geschäftsmässigen Rechtsbesorgung, der als Angestellter eines Unternehmensverbandes dessen Mitgliedern ständig Rechtsrat zu erteilen und sie in Prozessen zu vertreten hat, kann nicht in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.12.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.965 Rechtsanwälte
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Ein Rechtsbeistand mit uneingeschränkter Erlaubnis zur geschäftsmässigen Rechtsbesorgung, der als Angestellter eines Unternehmensverbandes dessen Mitgliedern ständig Rechtsrat zu erteilen und sie in Prozessen zu vertreten hat, kann nicht in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |