Aufnahme eines Rechtsbeistands in die Rechtsanwaltskammer? : Bundesgerichtshof v.29.3.1982

Ein Rechtsbeistand mit uneingeschränkter Erlaubnis zur geschäftsmässigen Rechtsbesorgung, der als Angestellter eines Unternehmensverbandes dessen Mitgliedern ständig Rechtsrat zu erteilen und sie in Prozessen zu vertreten hat, kann nicht in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:24.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwälte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Rechtsbeistand mit uneingeschränkter Erlaubnis zur geschäftsmässigen Rechtsbesorgung, der als Angestellter eines Unternehmensverbandes dessen Mitgliedern ständig Rechtsrat zu erteilen und sie in Prozessen zu vertreten hat, kann nicht in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog