Änderung von Individualabreden durch Betriebsvereinbarung : Bundesarbeitsgericht v.12.8.1982

Betriebsvereinbarungen nach 87 Abs.1 BetrVG können entgegenstehende einzelvertragliche Abreden verdrängen / Durch Betriebsvereinbarungen nach 88 BetrVG kann in entgegenstehende oder weitergehende einzelvertragliche Rechte zu Lasten der Arbeitnehmer nur eingegriffen werden, wenn die Einzelarbeitsvert...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 35/36)
Ort / Verlag / Datum:20.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Betriebsvereinbarungen nach 87 Abs.1 BetrVG können entgegenstehende einzelvertragliche Abreden verdrängen / Durch Betriebsvereinbarungen nach 88 BetrVG kann in entgegenstehende oder weitergehende einzelvertragliche Rechte zu Lasten der Arbeitnehmer nur eingegriffen werden, wenn die Einzelarbeitsverträge unter dem Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung stehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog