UrlG - 183

Hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Teil des ihm zustehenden Urlaubs schon in natura verbraucht, dann wird die Urlaubsabfindung nach 10 UrlG nur für den noch nicht konsumierten Urlaubsrest berechnet, der Arbeitnehmer bekommt dann für jede im laufenden Arbeitsjahr zurüc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1982; Nr 22)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-251350 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage