Befugnis der Anfechtung einer Aufsichtsratswahl : Bundesarbeitsgericht v.8.12.1981

Die Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach 76 BetrVG 1952 kann auch vom Gesamtbetriebsrat des Unternehmens oder, wenn das Unternehmen aus einem Betrieb besteht, vom Betriebsrat angefochten werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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