Beteiligung unzuständiger Personalvertretung bei ordentlicher Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.3.2.1982
Die Beteiligung einer nicht zuständigen Personalvertretung stellt einen Fehler im Beteiligungsverfahren dar, der die Unwirksamkeit einer gleichwohl erklärten ordentlichen Kündigung zur Folge hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 30)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.081.74 Personalvertretung
331.13 Kündigung: Arbeit 331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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