Ausverkäufe vor dem Ausverkaufstermin verboten

Vier Wochen Sperrfrist für ausverkaufsähnliche Veranstaltungen - Erst sieben Tage vor Ausverkauf darf Werbung einsetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Pressedienst der Bundeskammer (1982)
Ort / Verlag / Datum:22.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.747 Ausverkauf
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Pressedienst der Bundeskammer (1982)