Mitbestimmung in Eilfällen : Bundesarbeitsgericht v.2.3.1982

Eine mitbestimmungspflichtige vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit liegt vor, wenn in einem Betrieb zur Beseitigung immer wieder auftretender technischer Störungen an den Betriebsanlagen aus einer Gruppe dafür geeigneter Arbeitnehmer in jedem Störungsfalle jeweils einer diese...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1982; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine mitbestimmungspflichtige vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit liegt vor, wenn in einem Betrieb zur Beseitigung immer wieder auftretender technischer Störungen an den Betriebsanlagen aus einer Gruppe dafür geeigneter Arbeitnehmer in jedem Störungsfalle jeweils einer dieser Arbeitnehmer zu einem mit Mehrarbeit verbundenen Sondereinsatz herangezogen wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog