Abbedingung der Lohnzahlungspflicht für Feiertage : Bundesarbeitsgericht, Urteil v.6.4.1982

Sieht ein Arbeitsvertrag für die Dauer von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr unbezahlten Sonderurlaub vor, weil der Arbeitnehmer seinen vollen Jahresurlaub schon genommen hat, so wird durch eine solche Regelung der gesetzliche Anspruch auf Feiertagsbezahlung nicht berührt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:30.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:394.26 Feiertage
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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