Arbeitszeitschutz, Rufbereitschaft und Lohnrisiko

Die Anwendung der Betriebsrisikolehre / Hiernach trägt grundsätzlich der Arbeitgeber bei durch Rufbereitschaft bedingtem Arbeitsausfall das Lohnzahlungsrisiko, das kollektivrechtlich oder einzelvertraglich modifizierbar ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 33)
VerfasserIn: Linnenkohl, Karl
Ort / Verlag / Datum:30.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.021.812.2 Nachtarbeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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