Arbeitszeitschutz, Rufbereitschaft und Lohnrisiko
Die Anwendung der Betriebsrisikolehre / Hiernach trägt grundsätzlich der Arbeitgeber bei durch Rufbereitschaft bedingtem Arbeitsausfall das Lohnzahlungsrisiko, das kollektivrechtlich oder einzelvertraglich modifizierbar ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 33)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.021.812.2 Nachtarbeit |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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