Verfallsbestimmungen des 34 Abs.1 AngG : OGH v.19.1.1982

Abfertigung und Urlaubsentschädigung fallen nicht unter die Verfallsbestimmungen des 34 Abs.1 AngG. Für den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit genügt fahrlässiges Verhalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 47)
Ort / Verlag / Datum:24.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
347.439 Verjährung
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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