Verfallsbestimmungen des 34 Abs.1 AngG : OGH v.19.1.1982
Abfertigung und Urlaubsentschädigung fallen nicht unter die Verfallsbestimmungen des 34 Abs.1 AngG. Für den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit genügt fahrlässiges Verhalten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1982; Nr 47)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77(094.5) Angestelltengesetz
347.439 Verjährung 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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