Austritt vor Konkurseröffnung : AG Wien v.29.7.1982

Diese Fristen des 25 Abs.1 KO finden allerdings keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer bereits einen Tag vor Konkurseröffnung durch gerechtfertigten vorzeitigen Austritt das Dienstverhältnis gelöst hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3444)
Ort / Verlag / Datum:05.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht Dokument Nr. A-247988 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage