Wettbewerbswidrigkeit der für den Einzelhandel vorgenommenen Preisauszeichnung durch den Warenlieferanten? : Bundesgerichtshor v.22.4.1982
Die unentgeltliche Preisauszeichnung ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn: a) Leistung und Gegenleistung nicht frei ausgehandelt worden sind oder b) die Unentgeltlichkeit durch sittenwidrigen Einsatz von Nachfragemacht erreicht worden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 42)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.10.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
338.531 Preisauszeichnung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 347.776 Wettbewerbsrecht | Dokument Nr. A-246253 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |