Wettbewerbswidrigkeit der für den Einzelhandel vorgenommenen Preisauszeichnung durch den Warenlieferanten? : Bundesgerichtshor v.22.4.1982

Die unentgeltliche Preisauszeichnung ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn: a) Leistung und Gegenleistung nicht frei ausgehandelt worden sind oder b) die Unentgeltlichkeit durch sittenwidrigen Einsatz von Nachfragemacht erreicht worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 42)
Ort / Verlag / Datum:22.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
338.531 Preisauszeichnung
Region:BRD
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