Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhung / Voraussetzungen und Berichtspflicht : Anmerkungen zur neueren Rechtsprechung des BGH
Bei der Erhöhung des Grundkapitals kann das Bezugsrecht der Altaktionäre durch die Organe der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss kann durch die Hauptversammlung, beim genehmigten Kapital ggf. auch durch die Verwaltung entschieden werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wirtschaftsprüfung (1982; Nr 21)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.725 Aktienrecht
658.114.4 Aktiengesellschaft |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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