Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhung / Voraussetzungen und Berichtspflicht : Anmerkungen zur neueren Rechtsprechung des BGH

Bei der Erhöhung des Grundkapitals kann das Bezugsrecht der Altaktionäre durch die Organe der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss kann durch die Hauptversammlung, beim genehmigten Kapital ggf. auch durch die Verwaltung entschieden werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaftsprüfung (1982; Nr 21)
VerfasserIn: Sturies, Rainer
Ort / Verlag / Datum:01.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.725 Aktienrecht
658.114.4 Aktiengesellschaft
Region:BRD
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