Datenverarbeitung im Bereich der Strafverfolgung und 'gesamtpolizeilicher Auftrag

Auch bei der polizeilichen Datenverarbeitung gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregelungen / Namentlich sind die Sachleitungsbefugnisse der Staatsanwaltschaft und einschlägige strafprozessuale Bestimmungen zu beachten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsche Richterzeitung (1982; Nr 11)
VerfasserIn: Schoreit, Armin
Ort / Verlag / Datum:11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:681.3 Datenverarbeitungsanlagen
351.74 Polizei
007.5 EDV
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch bei der polizeilichen Datenverarbeitung gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregelungen / Namentlich sind die Sachleitungsbefugnisse der Staatsanwaltschaft und einschlägige strafprozessuale Bestimmungen zu beachten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog