Nichtraucherschutz: Gesetz gegen das Passivrauchen am Arbeitsplatz : Bisher waren 800.000 Menschen zum 'Mitrauchen' gezwungen

Der Arbeitgeber hat von sich aus für Massnahmen zu sorgen, dass der Nichtraucherschutz gewährleistet wird. Wie er das macht, ist sein Problem, ob durch Trennwände in Grossraumbüros, Entlüftungsanlagen, Zusammenlegung der Raucher und Nichtraucher oder durch ein Rauchverbot usw.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung (1982)
Ort / Verlag / Datum:25.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.84 Rauchen
331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsmedizin
65.012 Betriebsorganisation
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 613.84 Rauchen Dokument Nr. A-242915 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage