Lohngleichheit von Mann und Frau : Gleichbehandlung bei Gewährung mehrerer übertariflicher Zulagen - Bei jeder Zulage ist zu prüfen, welchem Zweck sie dient. Bundesarbeitsgericht v.25.8.1982
Der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung wird inhaltlich vom Gleichberechtigungsgrundsatz des Art.3 Abs.2 GG und vom Benachteiligungsverbot des Art.3 Abs.3 GG geprägt. Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau ist auch dann zu befolgen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb für...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 45)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung wird inhaltlich vom Gleichberechtigungsgrundsatz des Art.3 Abs.2 GG und vom Benachteiligungsverbot des Art.3 Abs.3 GG geprägt. Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau ist auch dann zu befolgen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern nach einheitlichen Merkmalen übertarifliche Leistungen gewährt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |