263 StGB : Urteil des OLG Düsseldorf v.15.7.1981
Der beim Tanken durch Selbstbedienung von vornherein zahlungsunwillige Täter, der sich nach dem Tankvorgang ohne Bezahlung entfernt, begeht in der Regel einen Betrug.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Rundschau (1982; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.721 Betrug
625.748.54 Tankstellen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der beim Tanken durch Selbstbedienung von vornherein zahlungsunwillige Täter, der sich nach dem Tankvorgang ohne Bezahlung entfernt, begeht in der Regel einen Betrug. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |