263 StGB : Urteil des OLG Düsseldorf v.15.7.1981

Der beim Tanken durch Selbstbedienung von vornherein zahlungsunwillige Täter, der sich nach dem Tankvorgang ohne Bezahlung entfernt, begeht in der Regel einen Betrug.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1982; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.721 Betrug
625.748.54 Tankstellen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der beim Tanken durch Selbstbedienung von vornherein zahlungsunwillige Täter, der sich nach dem Tankvorgang ohne Bezahlung entfernt, begeht in der Regel einen Betrug.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog