Arbeitsgerichte : OGH v.17.11.1981

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, auch ein Bruttogehalt einzuklagen / Mit einer Bruttoforderung kann der Arbeitnehmer nur bis zur Höhe ihres Nettobetrages aufrechnen. Der klageweisen Geltendmachung des nicht aufgerechneten Teiles steht daher eine Rechtskraftwirkung nicht entgegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1982; Nr 15/16)
Ort / Verlag / Datum:07.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Prozessverfahren
347.998 Arbeitsgericht
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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