Arbeitsgerichte : OGH v.17.11.1981

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, auch ein Bruttogehalt einzuklagen / Mit einer Bruttoforderung kann der Arbeitnehmer nur bis zur Höhe ihres Nettobetrages aufrechnen. Der klageweisen Geltendmachung des nicht aufgerechneten Teiles steht daher eine Rechtskraftwirkung nicht entgegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1982; Nr 15/16)
Ort / Verlag / Datum:07.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Prozessverfahren
347.998 Arbeitsgericht
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.9 Prozessverfahren Dokument Nr. A-241535 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage