Zur Rechtsnatur der EG-Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten : Wegweisendes Urteil des EG-Gerichtshofes

Die von der Gemeinschaft abgeschlossenen Abkommen binden nach Art.228 des EWG-Vertrags sowohl die Organe der Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten. Soweit diese die Abkommen durchzuführen haben, obliegt es der Gemeinschaft, darüber zu wachen, dass die Verpflichtungen angewendet werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1982)
Ort / Verlag / Datum:12.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EFTA
341.176 EG
34.038 Rechtsprechung
341.176 EUGH
337.1 Freihandel
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