Verbot der Telephonwerbung

Telephonwerbung stellt eine unerwünschte Belästigung dar und verstösst daher gegen die guten Sitten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wiener Handelskammer (1982; Nr 44)
Ort / Verlag / Datum:05.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
659.1 Werbung
061.1:331 AK
347.776 Wettbewerb, unlauterer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Telephonwerbung stellt eine unerwünschte Belästigung dar und verstösst daher gegen die guten Sitten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog