Zumutbarkeit von 'Freizeitlärm' (Schiesslärm) : Bundesverwaltungsgericht v.6.8.1982

Masstab für die Erheblichkeit einer Lärmimmission ist immer nur der Grad der Einwirkung auf das schutzwürdige Gebiet, nicht aber die Art der Lärmquelle.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 42)
Ort / Verlag / Datum:22.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.517.2 Lärmbekämpfung
34.038 Rechtsprechung
613.644 Lärm
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Masstab für die Erheblichkeit einer Lärmimmission ist immer nur der Grad der Einwirkung auf das schutzwürdige Gebiet, nicht aber die Art der Lärmquelle.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog