Lohnfortzahlung bei Besuch von Bildungsveranstaltung : Bundesarbeitsgericht v.17.12.1981

Ein Arbeitgeber, der auf Fortzahlung der Vergütung für die Zeit der Teilnahme eines Mitgliedes des Betriebsrats oder der Jugendvertretung an einer nach BetrVG anerkannten Schulungs-und Bildungsveranstaltung in Anspruch genommen wird, kann nicht einwenden, die Veranstaltung sei nicht geeignet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
331.152 Betriebsrat
Region:BRD
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