Zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Gewährung übertariflicher Zulagen : Bundesarbeitsgericht v.25.8.1982

Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau ist auch dann zu befolgen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern nach einheitlichen Merkmalen übertarifliche Leistungen gewährt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung
342.722 Gleichheit: Grundrechte
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau ist auch dann zu befolgen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern nach einheitlichen Merkmalen übertarifliche Leistungen gewährt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog