Zum Verfahren betreffend Kirchenaustritt

Stehen dem Vater oder der Mutter die Pflege und Erziehung eines religionsunmündigen Kindes neben einem Vormund zu, so bedarf es für die Erklärung des Kirchenaustrittes der Unterschrift des Vaters oder der Mutter und des Vormundes. Der allein-erziehungsberechtigte Vormund bedarf in allen Fällen der G...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Gemeinde-Zeitung (1982; Nr 17)
VerfasserIn: Gaisbauer, Georg
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:28/29 Religionsgemeinschaften
347.64 Vormundschaft
347.634 Elternrecht
372 Kindererziehung
Region:Österreich
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