Die Exekution gegen Gemeinden

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Verwaltungsbehörde bei Erlassung ihres Feststellungsbescheides zu prüfen hat, ob die vom betreibenden Gläubiger für die Exekution bezeichneten Vermögensbestandteile der Gemeinde öffentlichen Aufgaben dienen und ob die beantragten Exekutionsmittel zu einer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Gemeinde-Zeitung (1982; Nr 17)
VerfasserIn: Traxler, Gottfried
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.4 Gemeindeverfassung
347.952 Exekution, gerichtliche
351.95 Verwaltungsverfahren
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Verwaltungsbehörde bei Erlassung ihres Feststellungsbescheides zu prüfen hat, ob die vom betreibenden Gläubiger für die Exekution bezeichneten Vermögensbestandteile der Gemeinde öffentlichen Aufgaben dienen und ob die beantragten Exekutionsmittel zu einer Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen führen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog