Die Exekution gegen Gemeinden
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Verwaltungsbehörde bei Erlassung ihres Feststellungsbescheides zu prüfen hat, ob die vom betreibenden Gläubiger für die Exekution bezeichneten Vermögensbestandteile der Gemeinde öffentlichen Aufgaben dienen und ob die beantragten Exekutionsmittel zu einer...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung (1982; Nr 17)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.4 Gemeindeverfassung
347.952 Exekution, gerichtliche 351.95 Verwaltungsverfahren |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Verwaltungsbehörde bei Erlassung ihres Feststellungsbescheides zu prüfen hat, ob die vom betreibenden Gläubiger für die Exekution bezeichneten Vermögensbestandteile der Gemeinde öffentlichen Aufgaben dienen und ob die beantragten Exekutionsmittel zu einer Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen führen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |