Bühnenleiter und Kunstfreiheitsgarantie

Bühnenleiter sind Träger der Kunstfreiheitsgarantie des Art.5 Abs.3 Satz 1 GG. Dies hat Konsequenzen für ihre Rechtsstellung gegenüber dem Bühnenträger.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 18)
VerfasserIn: Kunig, Philip
Ort / Verlag / Datum:09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:7 Kunst
342.72/.73 Freiheit
792 Theater
34.038 Rechtsprechung
331.15 Mitbestimmung
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein