Bühnenleiter und Kunstfreiheitsgarantie
Bühnenleiter sind Träger der Kunstfreiheitsgarantie des Art.5 Abs.3 Satz 1 GG. Dies hat Konsequenzen für ihre Rechtsstellung gegenüber dem Bühnenträger.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 18)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 7 Kunst
342.72/.73 Freiheit 792 Theater 34.038 Rechtsprechung 331.15 Mitbestimmung 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bühnenleiter sind Träger der Kunstfreiheitsgarantie des Art.5 Abs.3 Satz 1 GG. Dies hat Konsequenzen für ihre Rechtsstellung gegenüber dem Bühnenträger. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |