Ausbildungsförderung, Vorausleistung, Überleitung : BVerwG v.25.2.1982

Erhält der Auszubildende Vorausleistungen nach 36 Abs.2 BAföG, weil seine Eltern keine Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen erteilen, so kann für eine Überleitung des Unterhaltsanspruchs unterstellt werden, das anrechenbare Einkommen und Vermögen der Eltern erreiche die Höhe der bewilligten Ausb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.217.42 Stipendien: Schulwesen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erhält der Auszubildende Vorausleistungen nach 36 Abs.2 BAföG, weil seine Eltern keine Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen erteilen, so kann für eine Überleitung des Unterhaltsanspruchs unterstellt werden, das anrechenbare Einkommen und Vermögen der Eltern erreiche die Höhe der bewilligten Ausbildungsförderung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog