Widerruf der Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage : BAG v.10.11.1981

Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ist nur insoweit und so lange wirksam, wie die geplante Sanierung Erfolg verspricht. Wenn Sanierungsmassnahmen scheitern, leben die widerrufenen Versorgungsrechte wieder auf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:18.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
347.736 Konkursrecht
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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