Widerruf der Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage : BAG v.10.11.1981
Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ist nur insoweit und so lange wirksam, wie die geplante Sanierung Erfolg verspricht. Wenn Sanierungsmassnahmen scheitern, leben die widerrufenen Versorgungsrechte wieder auf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung 347.736 Konkursrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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