Redefreiheit des Abgeordneten : BVerfG v.8.6.1982

Das Grundgesetz gewährleistet die Redefreiheit des Abgeordneten im Parlament durch Art.38 Abs.1 Satz 2 GG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.534 Abgeordnete
342.7 Grundgesetz, Bonner
34.038 Rechtsprechung
342.727 Meinungsfreiheit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein