Redefreiheit des Abgeordneten : BVerfG v.8.6.1982
Das Grundgesetz gewährleistet die Redefreiheit des Abgeordneten im Parlament durch Art.38 Abs.1 Satz 2 GG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.534 Abgeordnete
342.7 Grundgesetz, Bonner 34.038 Rechtsprechung 342.727 Meinungsfreiheit |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Grundgesetz gewährleistet die Redefreiheit des Abgeordneten im Parlament durch Art.38 Abs.1 Satz 2 GG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |