Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes : OGH v.24.3.1981

Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes für eine auf 1330 ABGB gestützte Klage auf Unterlassung und Widerruf wahrheitswidrig verbreiteter Tatsachen erst nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 33/34)
Ort / Verlag / Datum:25.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
Region:Österreich
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