Berichtigung der Parteienbezeichnung : OGH v.1.12.1981

Eine Berichtigung liegt vor, wenn nur die Bezeichnung des als Partei genannten Rechtssubjektes geändert wird, ohne dass dadurch an die Stelle des bisher als Partei betrachteten und als solche behandelten Rechtssubjektes ein anderes treten soll.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 33/34)
Ort / Verlag / Datum:25.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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