Massnahmen 'Positiver Diskriminierung' und Grundgesetz
Unter diesem Gesichtspunkt sind alle Regelungen, die den Unternehmen vorschreiben, eine gewisse Quote Frauen einzustellen, unzulässig. Nicht durch staatlich verordnete Reglementierung, sondern durch den Ausgleich der möglichen Nachteile kann diese versteckte Diskriminierung abgebaut werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1982; Nr 15/16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 13.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.72/.73 Freiheit 342.722 Gleichheit: Grundrechte 342.7 Grundgesetz, Bonner 331.6 Arbeitsmarktpolitik |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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