Massnahmen 'Positiver Diskriminierung' und Grundgesetz

Unter diesem Gesichtspunkt sind alle Regelungen, die den Unternehmen vorschreiben, eine gewisse Quote Frauen einzustellen, unzulässig. Nicht durch staatlich verordnete Reglementierung, sondern durch den Ausgleich der möglichen Nachteile kann diese versteckte Diskriminierung abgebaut werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1982; Nr 15/16)
VerfasserIn: Mengel, Hans-Joachim
Ort / Verlag / Datum:13.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.72/.73 Freiheit
342.722 Gleichheit: Grundrechte
342.7 Grundgesetz, Bonner
331.6 Arbeitsmarktpolitik
Region:BRD
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