Beginn der Unverfallbarkeit von Ruhegeldanwartschaften bei Vorschaltzeiten : Bundesarbeitsgericht v.15.12.1981

Sieht eine betriebliche Versorgungsordnung vor, dass unter bestimmten zeitlichen Voraussetzungen genau bezeichnete Einzelzusagen förmlich zu erteilen sind, so beginnt der Lauf der Unverfallbarkeitsfrist nicht erst dann, wenn eine förmliche Einzelzusage tatsächlich erteilt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:30.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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