Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Erfassungsbögen und Zeitstudien : Bundesarbeitsgericht v.24.11.1981

Anordnungen des Arbeitgebers, die das Verhalten der Arbeitnehmer hinsichtlich der Erbringung ihrer Arbeitsleistung zum Gegenstand haben, unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 87 Abs.1 Nr.10 und 11 BetrVG setzt erst ein, wenn es um die Fes...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:20.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.015 Zeitstudien
331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Anordnungen des Arbeitgebers, die das Verhalten der Arbeitnehmer hinsichtlich der Erbringung ihrer Arbeitsleistung zum Gegenstand haben, unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 87 Abs.1 Nr.10 und 11 BetrVG setzt erst ein, wenn es um die Festlegung der betrieblichen Lohngestaltung oder der Akkord-oder Prämiensätze selbst geht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog