Befristung von Arbeitsverträgen mit Lehramtsbewerbern : Bundesarbeitsgericht v.14.1.1982

Haushaltsrechtliche Erwägung sind grundsätzlich kein sachlicher Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen. Ein vorübergehender Mehrbedarf an Lehrkräften kann an sich ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages sein. Die faktische Monopolstellung eines Bundeslandes bei der Beschä...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:27.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
371.12 Lehrer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Haushaltsrechtliche Erwägung sind grundsätzlich kein sachlicher Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen. Ein vorübergehender Mehrbedarf an Lehrkräften kann an sich ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages sein. Die faktische Monopolstellung eines Bundeslandes bei der Beschäftigung von Lehrern ist kein sachlicher Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lehrern.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog