Pflicht zum Hinweis auf bestehende Versorgungsmöglichkeiten : Landesarbeitsgericht Hamm v. 13.10.1981

Kraft der ihm obliegenden Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gehalten, den Arbeitnehmer auf bestehende Versorgungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 22)
Ort / Verlag / Datum:10.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
35.087.513 Beamte: Pensionskassen
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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