Sprachenrechtliche Richtlinien des Bundesgerichtes : Unverjährbare, unabdingbare Freiheit? Sprachenfreiheit nicht nur für Muttersprache
Das Bundesgericht gelangte zum Schluss, dass die Sprachenfreiheit unter Umständen auch zum Schutze der Benützung einer anderen als der eigentlichen Muttersprache angerufen werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.72/.73 Freiheit
34.038 Rechtsprechung 323.15 Minderheit, nationale |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Bundesgericht gelangte zum Schluss, dass die Sprachenfreiheit unter Umständen auch zum Schutze der Benützung einer anderen als der eigentlichen Muttersprache angerufen werden kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |